Antrag auf Ratenzahlung/Stundung
Kurzbeschreibung
Stundung bedeutet die Gewährung eines Zahlungs- oder Leistungsaufschubes (Hinausschiebung eines Fälligkeitstermins).
Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:
- Verschiebung des Fälligkeitstermins für die Gesamtforderung
- Ratenzahlung
Bitte nutzen Sie für die Online-Beantragung den "Antrag auf Ratenzahlung/Stundung" und für Fragen zum Thema das "Kontaktformular".
Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung des digitalen Antrages aus rechtlicher Sicht zuvor die Anmeldung im Serviceportal notwendig ist.
vollständig ausgefüllter Antrag
Wenn die festgesetzten Zahlungstermine nicht eingehalten werden oder künftig fällig werdende Steuern oder sonstige Geldleistungen nicht pünktlich entrichtet werden, kann der Widerruf der Stundung erfolgen und der gesamte noch zu zahlende Restbetrag wird in einer Summe fällig.
ja
Gemäß § 234 Abgabenordnung (AO) ist die Gemeinde verpflichtet, Stundungszinsen zu erheben. Die Stundungszinsen betragen 0,5 % des rückständigen Abgabenbetrages für jeden vollen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet. Für die Berechnung der Zinsen ist der zu verzinsende Betrag auf volle 50,00 € abzurunden (§ 238 AO). Die Zinsen werden mit Zahlung der letzten Rate fällig. Stundungszinsen unter 10,00 € werden nicht erhoben.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Vollstreckung
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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SG Stadtkasse
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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- E-Mail:
kasse@stadt-muencheberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 33432 81117
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Telefon: +49 33432 81120