Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Stadt Müncheberg ist bemüht, im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://serviceportal.stadt-muencheberg.de/

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise vereinbar.

 

Kompatibilität

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit dem Internet Explorer (Windows) ab Version   10 und aktuellen standard-konformen Browsern und Betriebssystemen.

 

Anpassungsfähiges Design

Die Website wurde nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: auf kleineren Bildschirmen erscheint ein dafür optimiertes Layout.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den nachfolgenden Gründen nicht barrierefrei. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.

Gebärdensprache

Es gibt bisher noch keine Seite in Gebärdensprache. Diese befindet sich in Arbeit.

Leichte Sprache

Es gibt bisher noch keine Seite in leichter Sprache. Diese befindet sich in Arbeit.

Wir bemühen uns trotzdem, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Anwendungen

Auf https://serviceportal.stadt-muencheberg.de/ sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.

Dokumente

Nicht alle Dokumente, insbesondere PDFs, sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.24 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über das Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel oder Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen (Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können).

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen, wenn gewünscht, eine Rückmeldung dazu. Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle –
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail:
Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de