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Sanierungsrechtliche Genehmigung
Kurzbeschreibung
Die Stadt Müncheberg hat ein Sanierungsgebiet im Kern der Stadtmauern festgelegt. An die Sanierungssatzung fügt sich die Gestaltungssatzung von 1999 an, die Bauherren sind damit an einige Kriterien, zur Bewahrung des Stadtkerns gebunden.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück der Sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt. Ohne die schriftliche Genehmigung der Stadt Müncheberg sind alle Rechtsgeschäfte nichtig und die Baumaßnahmen rechtswidrig. Jeder Betroffene hat einen Rechtsanspruch auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung in folgenden Vorhaben:
- Errichtung und Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen (Neubau)
• Abriss von Gebäuden, Gebäudeteilen und baulichen Anlagen
• Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, Gebäudeteilen, baulichen Anlagen und Außenanlagen
• gestalterische Veränderungen an Gebäuden, Gebäudeteilen und baulichen Anlagen
(z. B. Rolläden, Werbeanlagen, Verkleidungen, Sonnenschutz u. ä.)
• Änderung der Nutzung von Gebäuden, Gebäudeteilen, baulichen Anlagen und Außenanlagen
• Verkauf von Gebäuden und Grundstücken (auch Erbbaurecht)
• Teilung und Neuordnung von Grundstücken; gilt nicht für Bildung von Miteigentumsanteilen
• Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Hypothek/Grundschuld); gilt nicht, wenn die Grundschuld-Eintragung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme steht
• sonstige Veränderungen
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung ersetzt die Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben nicht, sondern tritt als spezielle gesonderte Sanierungsgenehmigung zur Baugenehmigung hinzu. Die Sanierungsgenehmigung gehört zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die einem Vorhaben nicht entgegenstehen dürfen. Vor Erteilung einer Sanierungsgenehmigung darf keine Baugenehmigung erteilt werden.
- Baugesetzbuch §144
- „Stadtzentrum Müncheberg“ Sanierungssatzung im förmlich festgelegtem Sanierungsgebiet
Steuerliche Vergünstigungen: Für private Eigentümer/innen werden Sanierungsmaßnahmen, die zur umfassenden Behebung von baulichen, energetischen und gestalterischen Mängeln und Missständen und zur nachhaltigen Verbesserung des Nutzwertes beitragen gefördert.
Als Förderung besteht die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung gemäß §§ 7h/10f/11a EStG.
Maßnahmenbeispiele:
- Instandsetzung von Fassaden, Dächern, Wänden
- wärmedämmende Maßnahmen
- Erneuerung von Fenstern
- Schaffung barrierefreier Zugänge
- Herstellung von Belichtungen
- technische Optimierung der Heizungsanlage
Die Maßnahmen müssen der Gestaltungssatzung entsprechen.
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Zuständige Einrichtungen
- SG Stadtentwicklung
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 33432 81111
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