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Sondernutzungsantrag von öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen
  • Benutzung von Verkehrsflächen zu gewerblichen Zwecken
  • Werbeanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

 

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen