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Aufstellung/ Änderung eines Grabmal
Kurzbeschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- SG Grünflächen- und Friedhofswesen
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81135
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