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Verlängerung/ Einebnung von Grabstätten
Kurzbeschreibung
Die ordnungsgemäße Einebnung/ Beräumung der Grabstätte bedeutet, dass die Einfassung, der Grabstein mit Sockel und Fundament, jegliche bauliche Anlagen sowie die Bepflanzung (z. B. Bodendecker, Blumen und Pflanzen, Hecken, Koniferen etc.) zu entfernen und auf Kosten des Nutzers fachgerecht zu entsorgen sind. Entstehende Unebenheiten wie z. B. abgesackte Flächen sind mit Mutterboden (mit Bodenqualitätsnachweis) aufzufüllen. Das Grab muss mit Erde auf Bodenniveau aufgefüllt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist durch den Nutzungsberechtigten bzw. Bestattungspflichtigen oder dessen Beauftragten innerhalb einer Woche an die Friedhofsverwaltung der Stadt Müncheberg schriftlich eine Abnahme zu vereinbaren.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- SG Grünflächen- und Friedhofswesen
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81135
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