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Vereinsförderung
Kurzbeschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:
• finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
• materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und
• beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.
Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.
Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.
Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.
Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.
Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.
§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung
"Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln für die Vereinsförderung in der Stadt Müncheberg"
- Antrag
- Darstellung finanzielle Situation des Vereins
- Projektbeschreibun
Einreichungsfrist endet am 31.01. des Jahres
Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Tourismus und Vereine der Stadt Müncheberg entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Die Entscheidung ist abhängig von der aktuellen Haushaltslage der Stadt Müncheberg.
Kann der Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel nicht erbracht werden, sind sie zurück zu zahlen.
Verein mit Sitz in der Kommune fördert:
-Freizeitangebote für die Bürger in der Stadt
-Tourismus
-den Bekannheitsgrad der Stadt
- und untrstützt Festlichkeiten der Stadt
- die Verbesserung des Stadtbildes und Wohnumfeldes
• Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
• Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.
Widerspruch ist mit Begründung zulässig
Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Es fallen keine Kosten für die Beantragung an.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- SG Fördermittel
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81118
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