Suche
Veranstaltungsanzeige
Kurzbeschreibung
Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Eine öffentliche Veranstaltung anzumelden dient zum einen der Sicherheit und liegt zum anderen auch in Ihrem Interesse. Egal ob auf einem Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum – Sie als Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung sind verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer ob Besucher, Mitarbeiter, Nachbarn oder Öffentlichkeit. Damit Sie gut vorbereitet sind geben wir Ihnen hier einige Hinweise. Unterstützung erhalten Sie vom Sachgebiet für Ordnungswesen. Die vollständig ausgefüllte Veranstaltungsanzeige ist bitte spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich einzureichen.
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Brandenburgisches Gaststättengesetz
- Brandenburgisches Straßengesetz für Veranstaltungen im Öffentlichen Verkehrsraum
- Brandenburgische Bauordnung für die Errichtung von fliegenden Bauten und Festzelten
- Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
vollständig ausgefüllte Veranstaltungsanzeige, Veranstaltungsprogramm
Einreichung 4 Wochen vorher (wurde geändert)
2-4 Wochen, je nach Umfang der Veranstaltung
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- SG Sicherheit und Ordnung
-
- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: +49 33432 81146
-