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Einkommenserklärung zur Festsetzung des Elternbeitrages

§ 8 der Elternbeitragssatzung  (Einkommensangaben)

Jährlich bis zum 30.06.

Innerhalb einer Woche

Landesgesetzliche Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder (Ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt)

Gilt für Krippenkinder und Hortkinder.

Einreichung der Unterlagen, Prüfung durch die Verwaltung, Festsetzung des Elternbeitrages mittel Bescheid.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen