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Abmeldung eines Hundes (Ordnungswesen und Hundesteuer)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

Satzung der Stadt Müncheberg über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.

Ihr elektronischer Antrag wird zunächst von den Mitarbeitern des SG Steuern bearbeitet und danach an die Kollegen des SG Sicherheit und Ordnung weitergeleitet. Nach abschließender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zur Ihrem Antrag.

keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen