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Abmeldung eines Hundes (Ordnungswesen und Hundesteuer)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
Satzung der Stadt Müncheberg über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
Ihr elektronischer Antrag wird zunächst von den Mitarbeitern des SG Steuern bearbeitet und danach an die Kollegen des SG Sicherheit und Ordnung weitergeleitet. Nach abschließender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zur Ihrem Antrag.
keine
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- SG Steuern
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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- E-Mail:
steuern@stadt-muencheberg.de
- E-Mail:
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- SG Sicherheit und Ordnung
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81119
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 811106
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