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Anzeige der Hundehaltung / Anmeldung Hundesteuer

Kurzbeschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)

Satzung der Stadt Müncheberg über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Ihr elektronischer Antrag wird zunächst von den Mitarbeitern des SG Steuern bearbeitet und danach an die Kollegen des SG Sicherheit und Ordnung weitergeleitet. Nach abschließender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zur Ihrem Antrag.

 Die Steuer beträgt jährlich  

  1. für den ersten Hund: 45,00 €
  2. für den zweiten Hund: 70,00 €
  3. für den dritten und jeden weiteren Hund: 95,00 € 

Gebühren für die Anzeige nach HundehV: reguläre Gebühr 15,00 €, erhöhte Gebühr: 30,00 € (z.B. bei Nachforderung von Unterlagen, Angaben etc.)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen