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SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Eine SEPA-Lastschrift ist gemäß § 675j Abs. 1 BGB nur dann wirksam, wenn der Zahlungspflichtige dem Zahlungsvorgang zugestimmt hat (Autorisierung). Diese Autorisierung kann entweder vorab oder – soweit mit dem Kreditinstitut, also der Bank, vereinbart – auch nachträglich durch Mandat erfolgen.
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Das SEPA Lastschriftmandat muss spätestens 3 Werktage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen, um den Einzug der fälligen Zahlung gewährleisten zu können.
Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Wenn Sie die Abbuchung nur für bestimmte Forderungen wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Kann die Lastschrift nicht eingelöst werden, z. B. wegen fehlender Kontodeckung, können dafür Rückbuchungsgebühren anfallen, die wir Ihnen dann in Rechnung stellen.
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Zuständige Einrichtungen
- SG Stadtkasse
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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- E-Mail:
kasse@stadt-muencheberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 33432 81117
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