Antrag Förderung Vereins-, Kinder- und Jugendarbeit
Beschreibung
Die zahlreichen gemeinnützigen und selbstverwalteten Kultur- und Sportvereine der Stadt Müncheberg erfüllen viele pädagogische, soziale, integrative und gesundheitsfördernde Funktionen. Es liegt im Interesse der Stadt Müncheberg, diese in ihren Vorhaben zu unterstützen, um das gesellschaftliche Leben zu fördern und vor allem den jungen Bürgern den kulturellen Wert der Vereine nahzubringen sowie die Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Die Stadt Müncheberg ermöglicht es den Vereinen, auf Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke zu beantragen.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vereine sowie der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen der Stadt Müncheberg vom 04.12.2025 (RL Vereine)
- Ausgefüllter Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 1)
Anträge können bis zum 31.03 eines Jahres gestellt werden.
Antragsteller werden nach Entscheidung über die Bewilligung/ Nichtbewilligung von Zuwendungen innerhalb von vier Wochen schriftlich durch die Verwaltung durch Zuwendungsbescheid informiert.
Je Haushaltsjahr und Förderziel (Teil II und Teil III) kann jeder Antragsteller bis zu maximal 20% der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Zuwendung erhalten. Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Über Umwidmungsanträge im Laufe eines Kalenderjahres entscheiden die Fachausschüsse. Alle eigenen Mittel und alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen.
Die Mittel müssen über einen Verwendungsnachweis abgerechnet werden (Siehe Antrag für Verwendungsnachweis für die Vereins-. Kinder- und Jugendförderung)
Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.
Onlinedienstleistungen
Downloads
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen sowie Kinder- und Jugendarbeit mit Anlage 1
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vereine sowie der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen der Stadt Müncheberg vom 04.12.2025 (RL Vereine)
- Verwendungsnachweis RL Vereine
Zuständige Einrichtungen
-
Fördermittel
-
- Straße: Rathausstraße Hausnummer: 1
- PLZ: 15374 Ort: Müncheberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 33432 81118