Verwendungsnachweis für die Vereins-, Kinder- und Jugendförderung
Beschreibung
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Der zahlenmäßige Nachweis beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben angefallen sind. Im Sachbericht sind die Verwendung der Förderung sowie die erzielten Ergebnisse darzustellen. Nachweise über Einnahmen und Ausgaben sind durch die Vorlage von Originalbelegen, in Ausnahmen mit Kopien, zu erbringen. Wird der Verwendungsnachweis nicht fristgemäß vorgelegt, ist er lückenhaft oder lässt erkennen, dass die Förderung zu Unrecht erfolgte, kann die Bewilligung der Zuwendung ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Zuwendungsempfänger können dann im Folgejahr von einer Förderung ausgeschlossen werden.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vereine sowie der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen der Stadt Müncheberg vom 04.12.2025 (RL Vereine).
Bis zum 10.12. des jeweiligen Bewilligungsjahres hat der Zuwendungsempfänger der Verwaltung einen Verwendungsnachweis entsprechend dem Vordruck vorzulegen.
Für Projekte die im Dezember des Haushaltsjahres stattfinden, ist der Verwendungsnachweis bis zum 10.01. des Folgejahres einzureichen.
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Zuständige Einrichtungen
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Fördermittel
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- Straße: Rathausstraße Hausnummer: 1
- PLZ: 15374 Ort: Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 33432 81118