Suche
Nebenwohnungsabmeldung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- SG Meldewesen
-
- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
-
- E-Mail:
ema@stadt-muencheberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: +49 33432 81127
-