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Sondernutzungsantrag von öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
- Benutzung von Verkehrsflächen zu gewerblichen Zwecken
- Werbeanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
3 Wochen vor Beginn der Beanspruchung
ja
entsprechend § 8 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Müncheberg
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Zuständige Einrichtungen
- SG Straßenwesen
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81131
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81145
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E-Mail: strassenbau@stadt-muencheberg.de
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