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Verkehrsregelnde Maßnahmen

Kurzbeschreibung

Dieser Antrag ist nur von Firmen zu verwenden, die nach § 45, Abs. 2 StVO von der Stadt Müncheberg mit der Durchführung von Straßenbauarbeiten und mit Maßnahmen zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an kommunalen Straßen beauftragt wurden.
Alle anderen Antragsteller haben den Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO beim Landkreis Märkisch- Oderland, Straßenverkehrsamt (SVA), Am Biotop 12, 15344 Strausberg einzureichen.

§ 45, Abs. 2 StVO

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen, Verkehrszeichenplan

Nach der Antragstellung wird ein Anhörungsverfahren (z.B. SVA, Polizei, MOBUS) durchgeführt.

Derzeitig 50,00 € nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren Nr. 261.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen