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Verkehrsregelnde Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Dieser Antrag ist nur von Firmen zu verwenden, die nach § 45, Abs. 2 StVO von der Stadt Müncheberg mit der Durchführung von Straßenbauarbeiten und mit Maßnahmen zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an kommunalen Straßen beauftragt wurden.
Alle anderen Antragsteller haben den Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO beim Landkreis Märkisch- Oderland, Straßenverkehrsamt (SVA), Am Biotop 12, 15344 Strausberg einzureichen.
§ 45, Abs. 2 StVO
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen, Verkehrszeichenplan
3 Wochen
Nach der Antragstellung wird ein Anhörungsverfahren (z.B. SVA, Polizei, MOBUS) durchgeführt.
Ja
Derzeitig 50,00 € nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren Nr. 261.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- SG Straßenwesen
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81145
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E-Mail: strassenbau@stadt-muencheberg.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81131
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