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Hausnummer: Änderung/ Bestätigung/ Zuteilung
Kurzbeschreibung
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Ihre Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Sie werden von der Stadtplanung Müncheberg auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
- § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
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Brandenburgisches Statistikgesetz
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Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG)
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
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Zuständige Einrichtungen
- SG Stadtentwicklung
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81111
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