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Wohnungsgeberbescheinigung

Kurzbeschreibung

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug zu bestätigen.

Dieses Formular dient als Vorlage für Wohnungsgeber oder die meldepflichtigen Personen (Mieter / Mieterinnen) und kann nicht über den elektronischen Antragsweg versendet werden. Eine Orginalunterschrift oder elektronische Signatur ist zwingend erfoderlich.

Beschreibung

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
  2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der meldepflichtigen Personen

GGf. Vollmacht des Wohnungsgebers.

Einreichung innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- oder Auszug.

Keine Angabe

keine Angaben

keine Angaben

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen