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Wohnungsgeberbescheinigung
Kurzbeschreibung
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug zu bestätigen.
Dieses Formular dient als Vorlage für Wohnungsgeber oder die meldepflichtigen Personen (Mieter / Mieterinnen) und kann nicht über den elektronischen Antragsweg versendet werden. Eine Orginalunterschrift oder elektronische Signatur ist zwingend erfoderlich.
Beschreibung
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der meldepflichtigen Personen
GGf. Vollmacht des Wohnungsgebers.
Einreichung innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- oder Auszug.
Keine Angabe
keine
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Zuständige Einrichtungen
- SG Meldewesen
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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- E-Mail:
ema@stadt-muencheberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81127
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