Einkommenserklärung zur Festsetzung des Elternbeitrages
Kurzbeschreibung
Bitte nutzen Sie für die Online-Beantragung den Antrag "Einkommenserklärung" und für Fragen zum Thema das "Kontaktformular".
Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung des digitalen Antrages aus rechtlicher Sicht zuvor die Anmeldung im Serviceportal notwendig ist.
Elternbeitragssatzung und Betreuungsvertrag
§ 8 der Elternbeitragssatzung (Einkommensangaben)
Jährlich bis zum 30.06.
Innerhalb einer Woche
Landesgesetzliche Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder (Ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt)
Gilt für Krippenkinder und Hortkinder.
Einreichung der Unterlagen, Prüfung durch die Verwaltung, Festsetzung des Elternbeitrages mittel Bescheid.
ja
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Zuständige Einrichtungen
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Kitas / Schulen
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- Straße: Rathausstraße Hausnummer: 1
- PLZ: 15374 Ort: Müncheberg
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- E-Mail:
kitas@stadt-muencheberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 33432 81108
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Telefon: +49 33432 81105