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Einkommenserklärung zur Festsetzung des Elternbeitrages

Kurzbeschreibung

Bitte nutzen Sie für die Online-Beantragung den Antrag "Einkommenserklärung" und für Fragen zum Thema das "Kontaktformular".

Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung des digitalen Antrages aus rechtlicher Sicht zuvor die Anmeldung im Serviceportal notwendig ist. 

§ 8 der Elternbeitragssatzung  (Einkommensangaben)

Jährlich bis zum 30.06.

Innerhalb einer Woche

Landesgesetzliche Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder (Ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt)

Gilt für Krippenkinder und Hortkinder.

Einreichung der Unterlagen, Prüfung durch die Verwaltung, Festsetzung des Elternbeitrages mittel Bescheid.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen