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Zweitwohnungssteuer Neuanmeldung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie an zwei verschiedenen Orten leben, besitzen Sie somit neben Ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung. Diese wird auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer und das Verfahren zur Erhebung und Festsetzung ergibt sich aus der jeweiligen Satzung. Dabei ist die Zweitwohnungsteuer eine örtliche Aufwandssteuer.
Beschreibung
Erläuterungen und Hinweise zur Zweitwohnungssteuer gemäß der Zweitwohnungssteuersatzung
Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Müncheberg
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand außerhalb seiner Hauptwohnung (die er nicht innehaben muss) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienangehörigen innehat oder die der Eigentümer oder Hauptmieter einem Dritten überlässt
und die diesem als Zweitwohnung im vorgenannten Sinne dient.
Steuermaßstab für die Berechnung, der Zweitwohnungssteuer ist die Nettokaltmiete. Ist diese dem Mietvertrag nicht unmittelbar zu entnehmen, wird sie in Anlehnung an diejenige Nettokaltmiete gemäß § 162 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) sachgerecht geschätzt, die für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Die Zweitwohnsteuer beträgt 10% des jährlichen Mietaufwands.
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Zuständige Einrichtungen
- SG Steuern
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- Rathausstraße 1
- 15374 Müncheberg
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- E-Mail:
steuern@stadt-muencheberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 33432 81119
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